Anpassung der Dresdner Abwassergebühr

Geplante Anpassung der Abwassergebühren ab 2026 – Stadtentwässerung investiert in zukunftsfähige Infrastruktur

Am Freitag, dem 11. April 2025, informieren Bürgermeisterin Eva Jähnigen (Umwelt und Klima, Recht und Ordnung) und Ralf Strothteicher, Leiter des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dresden, im Rahmen einer Pressekonferenz über die geplante Anpassung der Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2026.

Warum werden die Abwassergebühren angepasst?

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung in Dresden blieben seit dem Jahr 2021 konstant. Inzwischen machen jedoch steigende Kosten und ein erheblicher Investitionsbedarf eine Anpassung notwendig. Dies betrifft sowohl die Schmutzwasser- als auch die Niederschlagswassergebühr.

Ein wesentlicher Grund: Die allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre – insbesondere bei Energie, Bauleistungen, Materialien und Löhnen – wirken sich auch auf die Arbeit der Stadtentwässerung Dresden aus. Zugleich erfordert der technische und gesetzliche Wandel erhebliche Investitionen in das Dresdner Abwassersystem, damit es leistungsfähig und zukunftsfest bleibt.

Was ändert sich konkret ab dem 1. Januar 2026?

Schmutzwassergebühr:
steigt von aktuell 1,97 Euro auf 2,45 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
➜ Für eine durchschnittlich Wasser verbrauchende Person (ca. 96 Liter pro Tag) bedeutet das eine monatliche Mehrbelastung von etwa 1,40 Euro.

Niederschlagswassergebühr:
steigt von 1,56 Euro auf 1,64 Euro pro Quadratmeter befestigter, an die Kanalisation angeschlossener Fläche und Jahr.
➜ Für ein durchschnittliches Dresdner Einfamilienhaus entstehen dadurch jährliche Mehrkosten von rund 8 Euro. In Mehrfamilienhäusern fällt die Erhöhung pro Haushalt entsprechend geringer aus.

Wofür werden die zusätzlichen Einnahmen eingesetzt?

Die Stadtentwässerung Dresden muss in den kommenden Jahren massiv in ihre Infrastruktur investieren – rund 630 Millionen Euro bis 2038. Die Investitionen dienen dem Erhalt und Ausbau der Abwasseranlagen:

Anpassung an gesetzliche Vorgaben:
Die neue kommunale Abwasserrahmenrichtlinie der EU (KARL) verschärft die Anforderungen an die Reinigungsleistung. Unter anderem müssen strengere Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff eingehalten werden – das erfordert neue Becken, mehr Energie und zusätzliche Chemikalien im Klärwerk Kaditz. Großkläranlagen wie in Kaditz müssen künftig über eine vierte Reinigungsstufe verfügen.

Wachstum der Stadt und Industrie:
Prognosen zufolge wächst Dresden bis 2040 auf etwa 600.000 Einwohner. Zudem wird sich die Menge an Industrieabwässern – vor allem durch den Ausbau der Halbleiterindustrie – verdoppeln. Auch darauf muss die Infrastruktur vorbereitet sein.

Nachhaltige Abwasser- und Regenwasserbewirtschaftung:
Um die Einleitung von unbehandeltem Mischwasser in natürliche Gewässer zu reduzieren, wird in Regenwasser-Rückhaltebecken, Speichervolumen und Maßnahmen zur dezentralen Nutzung von Regenwasser investiert. Auch eine vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen (z. B. Medikamentenrückstände, Mikroplastik) ist perspektivisch vorgesehen.

Energieautarkie und Effizienz:
Die Schlammbehandlungsanlage in Kaditz soll erweitert werden, um sowohl die gestiegene Menge zu bewältigen als auch das Ziel der Energieautarkie für Großkläranlagen zu erreichen. Bereits jetzt deckt die Stadtentwässerung Dresden ihren Strombedarf zu 85 % aus Eigenproduktion.

Was bedeutet das für Dresden?
Die geplante Gebührenerhöhung ist eine wichtige Weichenstellung, um den langfristigen und sicheren Betrieb der Abwasserinfrastruktur zu gewährleisten – unter sich verändernden wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Bedingungen. Investiert wird nicht nur in Technik, sondern auch in Umwelt- und Gewässerschutz sowie in die Lebensqualität kommender Generationen.

Gut zu wissen:
Insgesamt handelt es sich um moderate Erhöhungen mit überschaubaren Auswirkungen auf die Haushalte. Gleichzeitig ermöglichen sie zukunftsorientierte Investitionen in die Daseinsvorsorge unserer Stadt.