Die Voraus­setzung für eine hygienische und umwelt­gerechte Behandlung von Schmutz­wasser ist im Regelfall der Anschluss an öffent­liche Abwas­ser­anlagen. Jede Grund­stücks­eigen­tümerin und jeder Grund­stücks­eigen­tümer hat daher die Pflicht und das Recht, ein Grund­stück, auf dem Schmutz­­wasser anfällt, an die öffent­lichen Abwasser­anlagen anzu­schließen, sofern ein nutz­barer Abwasser­­kanal für sein Grundstück bereit steht.

In Dresden wird das Schmutz­wasser von 99 Prozent aller Grund­stücke über das Kanalnetz abgeleitet und zentral in Kläranlagen behandelt. Der Rest wird in Klein­kläranlagen gereinigt oder in abfluss­losen Gruben ge­sam­melt und mit Spezial­fahrzeugen entsorgt.

Anders liegt der Fall beim Niederschlags­­wasser. Die Stadt kann den Anschluss an das Abwasser­­netz genehmigen, wenn die techn­ischen Voraus­­setzungen (z. B. eine ausrei­chende Kapa­zität) vor­handen sind. Anderer­­­seits ist der/die Grund­stücks­­besitzer*in in der Regel nicht verpflichtet, Nieder­schlags­­wasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten, wenn er es z. B. versickern lassen kann.

Das Abwas­ser fließt über Grundstücks­anschlüsse in den öffent­lichen Kanal. Die Über­leitung in das öffentliche Netz erfolgt an der Grund­stücks­grenze. Die Anschlüsse können sowohl im Misch- als auch im Trenn­system für Schmutz- und Regen­wasser ausgeführt werden.

­Die Grund­stücks­entwässerungs­­anlage umfasst alle Einrich­tungen innerhalb der Grund­­stücks­­grenzen – u. a. Grundstücksleitungen, Versickerungsanlagen und Revisionsschächte.

Die Übergabe des Abwassers erfolgt im Regelfall an der Grundstücks­grenze, bei hintereinander liegenden Grundstücken am Schnittpunkt des Anschlusskanals mit der zum öffentlichen Kanal nächstliegenden Grundstücksgrenze.

Der Revisionsschacht dient der Wartung, der Kontrolle und der Sanierung von Grundstücksleitungen oder des Anschlusskanals.

Der Anschlusskanal ist ein weiterer Bestandteil eines Grundstücksanschlusses. Unter dem Anschlusskanal wird die Verbindung zwischen dem Misch-, Schmutz- oder Regenwasserkanal und der Grundstücksentwässerungsanlage im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze verstanden.