Wichtige Hinweise für Anrainer
Entsprechend § 8a der Störfallverordnung (12. BImSchV) informieren wir Sie über den Betriebsbereich Schlammbehandlung auf der Kläranlage Dresden-Kaditz.
Herausgeber:
Stadtentwässerung Dresden GmbH
Scharfenberger Straße 152
01139 Dresden
Telefon: 0351 822 -0 oder 0351 822-3344
E-Mail: service@stadtentwaesserung-dresden.de
Website: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Stadtentwässerung Dresden GmbH
Anschrift des Betriebsbereiches:
Stadtentwässerung Dresden GmbH
Scharfenberger Straße 152
01139 Dresden
Gert Bamler, Gebietsleiter Kläranlagenbetrieb
Städtentwässerung Dresden GmbH
Scharfenberger Straße 152
01139 Dresden
Telefon: 0351 822-1121
E-Mail: gert.bamler@se-dresden.de
Der Betriebsbereich der Faulung mit Gasspeicher und gasführenden Anlagen unterliegt mit der Inbetriebnahme des 2. Gasspeichers im Oktober 2025 den Vorschriften für genehmigungsbedürftige Anlagen, dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der Störfallverordnung. Alle Informationen gegenüber der zuständigen Behörde, die sich aus den Grundpflichten der Störfallverordnung ergeben, wurden erfüllt. Wir sind verpflichtet, ein Sicherheitskonzept nach § 8 zu erstellen und der zuständigen Behörde, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, vorzulegen. Hier können die nach § 16 Abs. 2 der 12. BImSchVO durchgeführten Inspektionen eingesehen werden.
In der Schlammbehandlung der Kläranlage Dresden-Kaditz werden die Schlämme, welche bei der Reinigung des Abwassers anfallen, weiterverarbeitet. Das geschieht im Wesentlichen durch Entwässerung zur Verringerung der Schlammmenge und durch Faulung. Während des Faulprozesses werden organische Stoffe durch Bakterien abgebaut, wobei Klärgas entsteht. Nach Reinigung und Zwischenspeicherung in den Gasbehältern wird das Faulgas in Blockheizkraftwerken zur Erzeugung von elektrischer und Wärmeenergie genutzt.
Die beiden Gasbehälter haben ein Nutzvolumen von je 5.000 m³, wodurch die Mengenschwelle von 10.000 kg überschritten wird (Dichte ca. 1,2 kg/m³) und der Betriebsbereich der Störfallverordnung unterliegt.
Das Klärgas besteht zu rund 62 Prozent aus Methan. Methan bildet mit Sauerstoff (Luft) ein explosives Gemisch und ist ein entzündliches Gas. Klärgas kann je nach Feuchtigkeitsgehalt schwerer oder auch leichter als Luft sein. Eventuell austretende Klärgasmengen sind am Geruch zu erkennen. Feuer, offenes Licht und andere Zündquellen sind fernzuhalten und es gilt Rauchverbot.
Definition des Begriffes „Störfall“: Ein Störfall ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes der Anlage, in deren Folge durch austretendes Faulgas eine ernste Gefahr entstehen kann. Unter ernster Gefahr ist zu verstehen:
- Die Bedrohung der Gesundheit und des Lebens von Menschen
- eine Schädigung der Umwelt (Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre)
- eine Schädigung von Sachgütern.
Generell gilt, dass freiwerdendes Klärgas weder giftig noch wassergefährdend ist. Es muss jedoch vermieden werden, dass sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet und auf eine Zündquelle stößt. Im Bereich der Klärgasanlage selbst ist hierfür durch die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen Sorge getragen. Sollte für den sehr unwahrscheinlichen Fall der Verkettung einer Vielzahl von Umständen eine Gasmenge freigesetzt wird, die auch außerhalb des Betriebsgeländes noch ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet, ist durch entsprechende Warnung dafür Sorge zu tragen, dass auch die vorübergehend betroffenen Bereiche im Umfeld frei von Zündquellen bleiben, bis durch Verdünnung in der Luft eine Zündung ausgeschlossen ist.
Bei einem Störfall werden durch die Stadtentwässerung Dresden folgende Stellen informiert:
- Feuerwehr Dresden
- Polizei
- Landesdirektion Sachsen
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Die weitere Information der Bevölkerung erfolgt, ebenso wie die laufende Unterrichtung, durch die Polizei bzw. Feuerwehr.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen sowie Rundfunkdurchsagen. Polizei, Feuerwehr und ggf. weitere Einsatzkräfte informieren Sie über das Verhalten im Ereignisfall und ggf. Entwarnung. Darüber hinaus werden Meldungen über die App "KATWARN", per SMS und ggf. auch über aktuelle soziale Medien verbreitet.
Bei Wahrnehmung von
- sichtbaren Zeichen wie "Feuer und Rauch"
- Lauter Knall
- durch Geruchwahrnehmung
- durch Reaktion des Körpers wie z.B. Übelkeit oder Augenreizung
oder Information durch
- telefonische Benachrichtigung der direkten Nachbarschaft
- Sirenensignal
- Rundfunkdurchsagen
halten Sie sich bitte strikt an nachfolgende Regeln:
- Vom Unfallort fernbleiben
- Keine Fahrzeuge benutzen
- Sofort Gebäude aufsuchen
- Kinder ins Haus bringen aber nicht aus der Schule oder Kindergarten holen
- Passanten aufnehmen und Menschen mit Behinderung helfen
- Nachbarn verständigen
- Fenster und Türen schließen
- Klimaanlagen ausschalten
- Obere Stockwerke und vom Unfallort abgewandte Räume aufsuchen
- Aufzüge nicht benutzen
- Nicht Rauchen, Elektrogeräte ausschalten, keine Funken verursachen
- Radio einschalten und auf Durchsagen der Regionalsender achten
- Den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei unbedingt Folge leisten
- Telefonleitungen nicht blockieren
- Nur im äußersten Notfall zum Telefon greifen
- Wählen Sie dann
- 112 Feuerwehr
- 110 Polizei - Auf die Entwarnung über Radio oder Lautsprecher durch die Feuerwehr oder Polizei warten
Die Kläranlage Dresden-Kaditz hat im Betriebsbereich der Klärgasanlage alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen getroffen. Dazu gehören:
- Um die Gasbehälter sind Sicherheits-(Ex)-Zonen angelegt.
- Hydranten und eine Vielzahl von Feuerlöschern stehen bereit.
- Gaswarn- und Brandmeldeanlagen sind installiert.
- Sämtliche elektrische Einrichtungen entsprechen den strengen Richtlinien für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.
- Gasbehälter und Nebeneinrichtungen sind mit redundanten Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet, bei Not-Aus geht die Anlage in fail-safe.
- Gasbehälter, gasführende Anlagenteile, Rohrleitungen sowie die gesamte Sicherheits- und Elektrotechnik werden regelmäßig gewartet und nach einem festgelegten Zeitplan durch eigene Sachkundige und externe Sachverständige geprüft.
- Die Mitarbeiter werden wiederkehrend speziell für den Umgang mit Klärgas geschult.
- Alle wichtigen Daten der MSR-Anlage werden an eine ständig besetzte zentrale Leitwarte übermittelt.
- Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.
- Betriebsanweisungen, die auf einen störungsfreien Arbeitsablauf und die Vermeidung von Bedienungsfehlern ausgerichtet sind, werden ebenso wie der Alarm- und Gefahrenabwehrplan regelmäßig in Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden fortgeschrieben.
- Für den Fall, dass es durch Fehlbedienung oder technisches Versagen trotzdem zu einer Gasfreisetzung kommt, ist durch vielfältige Schutzvorkehrungen dafür Sorge getragen, dass die Menge des freiwerdenden Faulgases möglichst klein bleibt.
Die Bekämpfung der Auswirkungen von Störfällen innerhalb des Betriebsbereiches ist durch den internen Gefahrenabwehrplan abgedeckt. Die Abstimmung des Gefahrenabwehrplanes zwischen Behörde und Unternehmen gewährleistet eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte und damit eine effektive Gefahrenabwehr. Allen Anordnungen von Notfall- und Rettungsdiensten ist bei Eintreten eines Störfalls unbedingt Folge zu leisten.
Weitere Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles erteilt auf Anfrage die Zentrale Leitwarte der Stadtentwässerung Dresden (Telefon: 0351 822 1157).