Wichtiger Hinweis:

Seit dem 9. Oktober 2025 bestehen für alle Banken im EU-Zahlungsverkehrsraum neue Regelungen zu den Angaben von Zahlungsempfängern.

Diese Regelungen sehen vor, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den bei der Bank gespeicherten Empfängerdaten abgeglichen werden (sog. Verification of Payee – „VoP“). Ziel dabei ist es, betrügerische oder fehlgeleitete Transaktionen zu verhindern.

Bitte beachten Sie daher bei der Überweisung Ihrer Abwassergebühren, dass der vollständige Empfängername wie folgt korrekt angegeben wird:

Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Dresden

Bei abweichenden oder unvollständigen Angaben/ Schreibweisen kann es zu Warnhinweisen im Onlinebanking kommen. Eine Eingabe wie z. B. nur „Stadtentwässerung“ reicht somit nicht aus.

Je vollständiger der Empfängername eingegeben wird, desto höher ist die Übereinstimmung (Matching) – und damit die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Überweisung ohne Rückfrage oder Verzögerung verarbeitet werden kann.

Hinweis: Sonderzeichen wie „ä“ werden in der Regel automatisch korrekt umgewandelt und stellen kein Problem dar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Kundenservice 
der Stadtentwässerung Dresden