Ab sofort erhalten Sie Ihren jährlichen Bescheid für die Niederschlagswassergebühr erst im Februar des Folgejahres

Ab 2024 erstellt und versendet die Stadtentwässerung Dresden im Februar die Bescheide für die Niederschlagswassergebühr für das jeweilige Vorjahr. Bisher geschah das jeweils zum Jahresende des veranlagten Jahres.

Dabei konnte es vorkommen, dass Änderungsanzeigen von Hauseigentümern oder Hausverwaltungen, die nach dem 15.12. eintrafen, nicht mehr berücksichtigt wurden. Das erforderte die Korrektur einer wesentlichen Anzahl von Gebührenbescheiden, verbunden mit entsprechendem Arbeitsaufwand und längeren Bearbeitungszeiten.

Wir sind überzeugt, die neue Regelung führt zu einer höheren Kundenzufriedenheit und verbessert unsere internen Abläufe.

Die Abschlagspläne werden beibehalten, d. h. es bleibt bei vier Abschlagszahlungen für Niederschlagswasser (Februar/Mai/August/November).

Gleichzeitig werden mit dem ersten Abschlag evtl. Restforderungen (aus dem Vorjahr) fällig. Die Zielfälligkeit wird jetzt auf Ende Februar angesetzt, unter Berücksichtigung einer Zahlungsfrist von 2 Wochen.