Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen und Leistungen der Stadtentwässerung Dresden GmbH

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Bedingungen gelten für alle geschäftlichen Kontakte der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) mit Vertragspartnern. 

(2) Andere, abweichende oder ergänzende Bedingungen von Vertragspartnern werden nur Vertragsinhalt, wenn sie besonders vereinbart werden. Dies gilt auch dann, wenn die SEDD von ihnen Kenntnis hat, ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die SEDD die Lieferungen oder Leistungen ohne ausdrücklichen Widerspruch vornimmt.


§ 2 Vertragsdurchführung, Gewährleistung 

(1) Die SEDD erbringt alle Leistungen durch geeignetes Personal oder durch von ihr beauftragte Subunternehmer. Die SEDD entscheidet nach eigenem Ermessen über die Vorgehensweise bei der Auftragserfüllung.

(2) Die von der SEDD genannten Leistungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich.

(3) Vertraglich vereinbarte Fristen beginnen, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Abschluss des Vertrages, frühestens jedoch dann, wenn alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen und notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt auch für alle sonstigen vom Vertragspartner zu erfüllenden Voraussetzungen, insbesondere die von ihm zu erstellenden oder zu beschaffenden Unterlagen.

(4) An allen von der SEDD erarbeiteten Plänen, Unterlagen und Ergebnissen behält sich die SEDD das Nutzungsrecht und das Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zugänglich gemacht werden.

(5) Lieferungen der SEDD verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche im Eigentum der SEDD.

(6) Der Vertragspartner hat die von der SEDD erbrachte Leistung binnen 2 Wochen nach Erlangung der Verfügungsgewalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen und entdeckte Mängel binnen einer Woche nach Entdeckung schriftlich zu melden, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewähr­leis­tungs­ansprüchen ausgeschlossen.

(7) Im Fall der Mängelrüge dürfen Zahlungen des Vertragspartners nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.


§ 3 Haftung

(1) Die Haftung der SEDD und der von ihr eingeschalteten Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. In allen übrigen Fällen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche des Vertragspartners aus Produkthaftung oder von der SEDD ausdrücklich gewährten Garantien.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe der Leistung auf den Vertragspartner über. Bei Versand der Sache erfolgt der Gefahrübergang mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt.

(3) Die SEDD gewährt keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Zugang der Rechnung später erfolgt, ist für die Fälligkeit der Rechnungszugang maßgeblich.

(2) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die SEDD schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Werden der SEDD Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mehr als nur unerheblich mindern, ergeben sich begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, kann die SEDD die sofortige Fälligkeit aller Forderungen geltend machen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Die SEDD ist in diesen Fällen auch zum fristlosen Rücktritt von einem Vertrag berechtigt.


§ 5 Datenschutz

(1) Alle von der SEDD übersandten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der SEDD nicht gestattet.

(2) Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von der SEDD unter Einhaltung des Datenschutzes zentral gespeichert und verarbeitet. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten einverstanden.


§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dresden. Die SEDD nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stadtentwässerung Dresden GmbH 
Scharfenberger Straße 152 
01139 Dresden 

Bearbeitungsstand: 08.07.2016

AGB der SEDD GmbH im PDF-Format zum Download