Fleißig, findig, fair: So kennen wir unsere Dresd­nerinnen und Dresdner. Und so handeln wir selbst!

Wir unterstützen Gewerbetreibende und Bauaus­führende in unserer Stadt mit allen notwendigen Informationen und beraten Sie gern zu Ent­wässerungsfragen.

Wenn sie eine Bestandsauskunft zu den öffentlichen Abwasseranlagen, eine Stellungnahme zu ihrer Planung oder einen Schachtschein benötigen, dann senden sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular Stellungnahme Planung/Bau/Schachtschein an unseren Kundenservice. Bitte beachten sie, dass Stellungnahmen und Schachtscheine nur mit aussagekräftigen Planungs­unterlagen ein­schließlich der Abbildung unserer Abwasser­anlagen bearbeitet werden können.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass wir ihnen unseren Anlagenbestand digital zur Verfügung stellen. Bitte nutzen sie auch dafür das Formular Bestandsauskunft inkl. digitale Leitungs­auskunft. Bei der digitalen Ausgabe entstehen u. U. geringfügige Kosten für Sie.

Stellungnahme Planung/Bau/Schachtschein
Bestandsauskunft inklusive digitale Leitungsauskunft
Legende und Freizeichnungshinweise

Befristete Einleitungen können Schmutz­wassereinleitungen aus Bau­stellen­containern, Bau­stellen­ein­rich­tungen, Verkaufsein­richtungen oder Sanitäreinrichtungen von Märkten oder Veranstaltungen sein sowie Grund­wasserhaltungen von Baugruben oder Wasser aus Erdwärmebohrungen.

Sollen diese Einleitungen über einen bestimmten Zeitraum in die Kana­lisation eingeleitet werden, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag.

Antrag auf befristete Einleitung von Schmutzwasser
Antrag auf Einleitung von Grundwasser oder Ähnliches

In bestimmten Branchen und bei bestimmten betrieblichen Prozessen (z. B. im Bäckerei­handwerk, in Wäschereien oder Auto­wasch­anlagen) kann eine Teilmenge des bezogenen Frischwassers in den Produkten ver­bleiben oder bei den Fertigungs- und Dienst­leistungs­prozessen auf schrift­lichen Antrag des Ge­bühren­schuldners bei der Bemessung der Schmutz­wassergebühr abgesetzt werden.

Der Nachweis der abzugsfähigen Wasser­mengen ist durch den Gebühren­schuldner durch einen geeichten Unterzähler zu er­bringen. In Ausnahmefällen, wenn der Einbau gesonderter Messeinrichtungen nicht möglich ist, werden Abzugsmengen branchenspezifisch pauschal ermittelt.

Antrag auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen

Industrielle und gewerbliche Abwässer dürfen nur dann in die Kanalisation eingeleitet werden, wenn dadurch der ordnungsgemäße Betrieb der öffent­lichen Abwasseranlagen nicht ge­fährdet und das Wohl der Allge­mein­heit nicht beeinträchtigt wird.

Für das Einleiten von industriellem oder ge­werb­lichem Abwasser be­nötigen Sie deshalb eine Einleit­genehmigung, sowohl für einen Neuanschluss als auch für die Nutzungs­änderung einer bereits bestehenden Einleitung.

Bitte beachten Sie, dass für die Ein­leitung bestimmter industrieller und gewerblicher Abwässer zudem eine wasserrechtliche Genehmigung des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden erforderlich ist. Falls Sie dazu Fragen haben, unterstützen und be­raten wir Sie gern.

Antrag auf Genehmigung zur Herstellung, Anschluss/Veränderung oder Nutzung von Grundstücksentwässerungsanlagen