Referent Vertrags- und Vergabewesen (m/w/d)
Für unsere Stabsstelle Vertrags- und Vergabewesen suchen wir ab dem 01.11.2023 einen Referent Vertrags- und Vergabewesen (m/w/d).
IHRE AUFGABEN
- Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren für Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen
- Festlegung der Vergabemodalitäten auf Grundlage der vergaberechtlichen Bestimmungen
- Abstimmungen zu fachtechnischen und terminlichen Erfordernissen
- Bekanntmachung der Ausschreibung auf der Vergabeplattform
- Öffnung der elektronischen Angebote und Anfertigung der Niederschrift
- Veranlassung der Angebotsprüfung durch Ingenieurbüros bzw. selbständige Durchführung der Angebotsprüfung bei Eigenplanungen
- Führung von Bietergesprächen und Verhandlungen
- Erstellung des Vergabevermerks und des Vertrages
- Nachtragsmanagement
- Erarbeitung von vertragsrechtlichen Grundsatzdokumenten und teaminternen Arbeitsunterlagen
IHR PROFIL
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Betriebs- oder Verwaltungswirtschaft, Rechtswissenschaft sowie Wirtschaftsrecht mit Erfahrung im genannten Tätigkeitsbereich
- Kenntnisse im Vergaberecht (VOB, VOL, VgV, GWB)
- Grundkenntnisse im Preis- und Baukalkulationsrecht
- Sicherer Umgang mit MS Office-Programmen und DMS ELO
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Teamfähigkeit sowie strukturiertes und verantwortungsvolles Arbeiten
UNSER ANGEBOT
- Tarifgebundene Bezahlung (TVöD) bis zur E 10 (bei Vorliegen der Voraussetzungen)
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- Flexible Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub
- Angebot für mobiles Arbeiten
- Persönliche und fachliche Weiterbildungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und Beratungsleistungen
- Betriebsrestaurant, DVB-Jobticket, Bikeleasing
- Firmenfeier und Teamevents
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 per E-Mail in einem PDF-Dokument an personalinfo@se-dresden.de.
Ihre Ansprechpartnerin ist Kim Kauer.
Die Stadtentwässerung Dresden fördert die Gleichstellung aller Geschlechter. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung mit Vorrang berücksichtigt.